Visitationsprotokolle der (prostestantischen) Pfarrei St. Michael in Haselbach von 1560 bis 1619

Aus OberpfalzWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ursprünglich war die Haselbacher Kirche St. Michael geweiht. Ein Kirchenfenster erinnert noch daran. Der Patroziniumswechsel zu St. Peter und Paul erfolgte nach Ende des 30-jährigen Krieges

Allgemeines

Titelblatt der Visitation von 1595

Wie war das Leben in unserem Dorf (heute: Kath. Expositur St. Peter und Paul Haselbach) vor 400 Jahren? Wir wüssten wenig darüber, wenn nicht die kirchlichen Visitationsprotokolle der Jahre 1560 bis 1617 noch erhalten wären. Denn diese Protokolle spiegeln nicht nur die religiösen und kirchlichen Verhältnisse wider, sie geben auch vielfältige Einblicke in das damalige Dorf- und Familienleben – detailgetreu und aus erster Hand. Doch wie kam es zu diesen ausführlichen, rund 150 Seiten umfassenden Niederschriften? Bald nach der Reformation hatten die „neugläubigen“ Fürsten und Regierungen ein wirksames Mittel zur Festigung des neuen Glaubens eingeführt: jährliche, konsequente Inspektionen der Kirchengemeinden über den Fortgang des Reformationswerkes durch eigens bestellte Geistliche, sogenannte Superintendenten. Kirche, Schule und sittliches Leben standen unter überaus strenger Kontrolle. Die Berichte des Visitators gingen an die Regierung – anschließend hagelte es Befehle an den Pfarrer und an den Hofmarksherrn. Wie überliefert ist, „war niemand über die Visitationen entzückt, alle fühlten sich beschwert“. Bezeichnend ist auch das Zitat eines Visitators: „Man sagt mir viel zu, wenn ich visitiere, doch wenn ich den Rücken wende, hält man wenig.“ So mancher Schlendrian kam bei den Pfarrern auf, im öffentlichen und im häuslichen Leben fand sich überall etwas zu tadeln. Dies war kein Wunder bei der Vielzahl der zu prüfenden Punkte, z.B.:

• Kirchliches und persönliches Verhalten der Hofmarksherrschaft

• Kenntnisse, Einkommen und Lebenswandel von Pfarrer und Mesner

• Censura: Beurteilung von Verhalten und sittlichem Zustand der Gemeinde

• Examina: Prüfung der Kenntnisse in Katechismus, Schriftworten, Psalmen

• Inspektores: Untadelige Männer waren als „Wächter der Kirchenzucht“ aufzustellen. Sie sollten säumige Christen der Gemeinde ermahnen und dem Pfarrer die „Kirchenschwänzer“ und deren zwischenzeitliche Beschäftigung, wie Trinken oder Spielen melden. Doch oft heißt es: „Die Aufseher sträuben sich umzugehen, denn man heiße sie Schergen“.

• Schulwesen und Jugend

• Eigentum und Einkommen der Kirchenstiftung

• Wallfahrten „und andere Abgöttereien“

• Sekten, Zauberei und Vitia, d.h. Laster aller Art.

Die Skizze zeigt die Landesgrenze von 1505 bis 1777

Auszüge aus den Visitationsprotokollen

Die folgenden Auszüge können nur einen Teil dieser umfangreichen Protokolle wiedergeben, obwohl ihnen aufgrund der herausragenden zeit- und heimatgeschichtlichen Bedeutung schon etwas mehr Platz eingeräumt wurde. Denn es gibt keine vergleichbaren Aufzeichnungen über das Leben auf dem Dorfe vor so langer Zeit. Der besseren Lesbarkeit halber fand bei der vorliegenden Transskription die Original-Orthografie nur teilweise Eingang. Die „altertümliche“ Ausdrucksweise jedoch wurde im Sinne größtmöglicher Authentizität so weit als möglich übernommen.

Epitaph der Hofmarksherren v. Rußwurm (1583-1762) im Altarraum der Kirche
Eine der ältesten Aufnahmen der Kirche, 1930

1560

In diesem Jahr fand die erste Visitation nach der Reformation statt. Als Inhaber der Collatur [das Recht, den Pfarrer einzusetzen] werden Heinrich und Hans Schwarz genannt, die Söhne des Dietrich Schwarz. Pfarrer ist Wenzeslaus Brem aus Neunburg v.W. Der Visitator vermerkt, dass er Krankenbesuche mache und wöchentlich den Katechismus halte, doch es komme niemand in die Kirche. Er bemängelt, dass der Pfarrer seine Predigten nicht auswendig vortragen könne, deshalb „lese er’s aus dem Buch“. Auch sei der Pfarrer „ungeleert“ [unwissend] und auch in anderen Sachen wäre es „mager“ bestellt. Wegen weiterer Unzulänglichkeiten empfiehlt der Visitator der Herrschaft, dass „sy irn Pfarrer als gar untauglich abschaffen sollen“, die Kirche aber notdürftig zu unterhalten sei. Dem Hofmarksherrn wird vorgehalten, dass er sich zu wenig um das Kirchenvermögen kümmere. Er erwidert, dass die Kirche sehr wohl einen eigenen Feldbau gehabt habe, aber mit Stadl und Haus, das der Pfarrherr bewohnt habe, „gar sehr eingegangen“ wäre. Außerdem seien die Abgaben von den besten Feldern zur Pfarrei Schwandorf und zum Domkapitel Regensburg abzuliefern. Trotzdem habe man einen neuen Pfarrstadel aufgerichtet. Es soll auch „ein neu Häußlein“ für den Pfarrer gebaut werden, damit „sich einer daher begeben und halten möge“. Als Censores [Beurteiler] werden genannt Hans Gebhart, Caspar Schmid, Jacob Hans Schmid und für Irlbach Linhartt [Leonhard] Hessel.

1575

„Haselbach ist eine Pfarrei, wird belehnet von der Witwe Frau Katharina Schwartz“, lautet sinngemäß die Überschrift des Dokuments. Eingepfarrt sind Irlbach und Sitzenhof. „Dauching, ein Dorf gen Vilshofen gepfarrt, begehrt transferiert zu werden gen Haselbach, dieweil sie dahin gar nahe, gen Vilshofen aber eine große Meil Weges haben“. Der Pfarrer Georgius Zitzelmann von Pressath ist „in Ministerio und auf der Pfarr zwei Jahr“. Im Winter predigt er sonntags und freitags, im Sommer aber nur sonntags. Er hält den Catechismum gar fleißig mit den Kindern, alle Tag um die Mittagszeit eine Stund. Wenn er dazu läuten lässt, „laufen die Leut, sunderlich die Kinder häufig dazu“. Er hat bisher Eheleute, getaufte Kinder, Kommunikanten und Verstorbene auf Zetteln aufgezeichnet, ist ihm befohlen worden, dieselben in ein Buch aufzuschreiben. Die „Obrigkeit alda“ und auch seine Pfarrkinder geben ihm wegen seiner Lehre und seines Lebenswandels ein gutes Zeugnis. Dem Pfarrer würden auch noch jährlich 3 Schaff Korn und Weizen [ca. 9 Zentner] zustehen, doch hat dies die Hofmarksherrin „an sich gezogen, gibt dem Pfarrer nichts davon, der muss Not leiden“. Auch einen Kasten, in welchem ein schöner Kelch und etliche Kirchenornate sind, hat sie aus der Kirche zu sich genommen. Dem Pfarrer, „der gern mehr hätte“, soll ein „Häußlein“ errichtet werden, denn das „Pfarrhauß mitsambt dem Veldtbau“ hat sie einem Bauern überlassen. Es soll ihr geschrieben werden, „dass sy das, was sy von der Pfarrei genommen habe, der Kirche zurückgebe, damit die Priester desto stattlicher können unterhalten werden“. Die Frau von Schwartz wiederum klagt über ihre Haselbacher Untertanen, dass diese ihr keinen Gehorsam entgegenbringen. Als Censores sind aufgestellt: Andreas Brauner und Paulus Neumayer zu Haselbach, Andreas Praun zu Sitzenhof und Jacob Höltzl zu Irlbach. Kirchenpröpste sind Hans Gebhardt und Georg Götz. „Die Pfarrkinder alda, sonderlich aber die Jungen, sein gar wohl in ihrem Katechismus bestanden.“ Wolf, der Sohn des Wirts und der Müller wurden wegen Gotteslästern und Fluchen ermahnt, sie „haben Besserung verhayssen“. Georg Richter, „Hauptmann alda“ [Dorfhauptmann, Bürgermeister], ein Wucherer, hat zuviel Zins verlangt. Er entschuldigt sich, er hat’s wohl verlangt, aber als es ihm vom Pfarrer untersagt worden ist, doch nicht genommen. Hans Kurtz wird von Peter Kranwitter „angezaygt“, dass er am Ostertag während der Predigt einen Stecken in die Kirche geworfen hat. Andreas Kranwitter, ein Zimmermann, hat die Frau Schwartzin „an ihren Ehren geschmehet“. Beide „sind nicht anhaymbs“ gewesen“, sie sollen deshalb später verhandelt werden.

1576

Pfarrer Georgius Zitzelmann ist alt 29 Jahr, hat zwei Kinder. Ist zu Sulzbach, Amberg, Hof und Dresden in die Schul gangen und hat ein halbes Jahr zu Wittenberg studiert. Er ist in der Visitation examiniert worden und hat „ziemlich bestanden“. Seine Gemeinde gibt ihm das Zeugnis, dass er „lehr- und amtshalber vleissig sey, doch was das Leben belanget, trinke er sich oftmals voll und mache sich zu gemein“. Dieses und anderes ist ihm „bey größerer Straf ernstlich verbothen worden“. Er kann zwar in die Wirtshäuser „müßig gehen“, soll aber nicht mehr als ein Seidl Wein oder eine Maß Bier trinken. Wenn er sich nicht daran hält, soll er in der nächsten Visitation angezeigt werden. Georg Kollinger, ein Bayer, seines Handwerks ein Schneider, ist mit dem Pfarrer in Unfrieden gewesen. Ist beiden auferlegt worden, sich künftig friedlich zu begegnen, haben sich daraufhin „mittainander versehnet“. Der Pfarrer klagt, er müsse an Zehent nehmen, was die Bauern ihm geben. Weil sie oft ohne sein Wissen das Getreide vom Felde führen, weiß er nicht, wie viel ihm zustehen würde. Die Kirche selbst hat ein Einkommen von 7 ½ Gulden jährlich. Die Gemeinde ist „in ihrem Catechismo wohl bestanden“, es sind 50 Personen gefunden worden, welche den „Catechismum Lutheri“ auslegen konnten. Richter und Gemein samt den Censores und Gottesvätern [Kirchenpröpste] sollen unter der Predigt Achtung haben, damit diese von niemanden versäumt werde. Als Gottesväter wurden erwählt Jacob Singer und Zoicherl [Zacharias] Schmidt.

1577

Der bisherige Pfarrer Georg Zizelmann ist nach Rieden in die alte Pfalz [Kurpfalz] kommen, ist allda Pfarrer worden. „Hatt ein gutt Lob.“ Die Kinder sind „im Examine“ wohl bestanden, sie konnten ihren Catechismus mit der Auslegung. Ist nach der Visitation ein neuer Pfarrer kommen, der aber „am Zipperl [Gicht] krank worden, daran er noch liegt“. Mesner ist Georg Kölbing. An Einkommen steht ihm jährlich zu: • ¾ Zentner Korn, • von jedem Bauern oder Kobler, der etwas anzubauen hat, eine Garbe Korn und eine Garbe Hafer, • „sechs Eckerli [kleine Äcker] und zwei Wieslein, die drei Fuder Heu und Grummet tragen“. Die Aufseher haben keine Inspektion gehalten. Sie entschuldigen sich, „man legets ihnen übel aus, heiße sie Schergen“. „Sollen dieselben, die solches thun, bey der Obrigkeitt angeklagt werden, zur Straf.“ Es wir ihnen befohlen „forthin fleißig aufzusehen“. Censores sind Andreas Brauner, Jacob Götz, Paulus Guber, Georg Götz, Hans Gebhardt, Georg Richter, Hans Leutteman und Gabriel Müller. Hans Richter ist seit drei Jahren „nicht zu den Sakramenten kommen, ist auch unfleißig in die Kirch gangen“. Soll forthin solches tun, wie er zugesagt. Der Turm ist baufällig, auch das Pfarrhaus. Soll ein Stüblein im Pfarrhaus obenauf gebauet werden, damit der Pfarrer drin studieren könne, muss er sich in der Unterstuben, „darin dem Viehe das Essen gemischt wird“, behelfen.

1579

Der neue Pfarrer heißt Gabriel Hohenhauser, ist 26 Jahr alt. Hält am Samstag Vesper [Gottesdienst zur Vorbereitung des Sonntags], klagt, „die Leute kommen unfleißig hinein, laufen heraußen vor der Kirche herum, wollen auch theils halsstarrigerweise nichts lernen; sagen, dass die Kinder die Köpf davon zerbrechen, müssten hernach ihr Leben lang närrisch bleiben“. „Soll der Pfarrer den Kindern den Catechismus fein deutlich anlernen, dass sie es fassen können.“ Die „Obrigkaitt“ will den neuen Pfarrer nicht anerkennen, weil ihr dieser nicht seine Huld erweisen will, die Herrschaft ist auch „seithero Zeitt“ [seitdem] niemals in seine Predigt kommen. Der Mesner Hans Ernst, ein Schuster, hat kein sonderlich Klag wider sich, außer, dass er „ettwas geschwetzing sey bey der Obrigkait“, welches ihm untersagt worden ist. Georg Rester und der Müller sind „fluchens halber“ um 15 Pfennig gestraft worden, haben Besserung zugesagt. „Überhaupt werde das Fluchen gar zu gemein.“ Die Gemeinde klagt über die Landstreicher, allein am Tag der Visitation sind sieben durchgelaufen. Sind auch etliche Räuber aus dem Holz zum Hüter vom Sitzenhof kommen und haben gewollt, er solle ihnen sagen, wo die reichen Bauern wären. Tänze sind gar abgeschafft. Doch in der Winterszeit werden die „Rocken- und Spinnstuben“ noch gehalten beim Mulzer neben dem Schloss. Daran hat die Schlossherrin „ainen Gefallen, da sie allerlay Guthenacht-Liedlein hört singen“. Der Pfarrer klagt, „dass es ihm in die Stuben regnet, er kann nicht truckhen sitzen, es verfaule das ganze Gemäuer“. Der Turm mit der Stube drin „ist böß und bloß und wird bald einfallen und Kirch und Mesnerhaus einschlagen“. Das Frühmesserhaus ist abgebrannt. An der Hofmarksherrin Frau von Schwartz bleibt kein gutes Haar: „Sie thut, was sie will, nimmt die drei Schaff Korn und Hafer von der Frühmessstiftung und die Pfarrern darben“. Sie hat der Visitation „nicht beygewohnt“, sie gibt nichts und wenn nicht „ein Ernst gebraucht wirdt, thutt sie nichts“. Es sind noch etliche alte Bauern in der Pfarr, die „es gedenckhen, dass ein Frühmesser dagewest, der 60 Viertl Gethraid eingenohmen“. Sie hat auch etliche Wiesen und Äcker „an sich gezogen“, die früher zur Stiftung gehört haben. „Dies bezeugen Hans Hanbreck zu Erlebach, Michel Mandl zu Harhof, sein Bruder Lorenz Mandl zu Krain und Leonhardt Hermann zu Dauching.“ Der schon 1577 ermahnte Hans Richter, „ein alter Jüngergesell“, hat heuer „gebethet und zihmlich gelernett“. Albrecht Soller ist noch nicht wieder kommen zu seinem Weib, „er geht im Land umhero“. Ulrich Windischens Magd, „so geschwengert worden, ist folgents zur Ehe genommen“. Der Müller allda ist seines Gotteslästerns wegen um 15 Pf. gestraft worden, er will sich bessern. Der Forstknecht auf dem Schloss, ein verlogener Mensch, ist verhandelt worden.

1580

Pfarrer Gabriel Hohenhauser „von Mosbach im Bayrland“ ist examiniert worden und hat „ziemlichermassen bestanden“. Hält alle Sonntag um 1 Uhr Kinderlehr, sofern nicht „zu Haselbach oder anderswo Kirchweih gewesen“. Er predigt eine halbe Stund. Ist ihm befohlen worden, er soll die Predigt kürzer machen. Hat seine Freitagspredigten getan, nur in der Erntezeit die fünf Wochen ausgesetzt. In der Predigt bessert er sich etwas, hat kein Klag auf sich, hauset wohl. Der Pfarrer klagt, der Mesner Hans Ernst „stehe seines Schwatzens bei der Herrschaft noch nicht ab, laufe aus, wenn’s ihm gelegen ist und zeige es dem Pfarrer nicht an, er trinke sich voll, mache sich unnütz“. Ist vom Pfarrer angemahnt und gestraft worden. Sagt der Mesner aber, er gehe kein Mal aus, ohne das er es dem Pfarrer vorher anzeige. Er bekenne aber, dass er sich im Jahr dreimal „bezecht“ habe. Er wolle es nicht mehr tun, er wolle sich bessern. Hat das Lob von der Gemein, dass er ein guter frommer Kerl sei, er sei wie ein Kind, sei von allem Vorteil und willig. Sie haben noch nie solch einen frommen Mesner gehabt. Soll derhalben der Pfarrer auch nicht so hart gegen ihn sein. Die beiden Kirchenpröpste haben im Beisein der Herrschaft und des Pfarrers einmal vor sieben Jahren Kirchenrechnung gehalten und die Zettel der Einnahmen und Ausgaben der Obrigkeit übergeben, aber keine Abschrift erhalten, so dass man nun nicht weiß, wie viel Geld da sein müsste. Die Frau von Schwartz sagt, „sie habe schon suchen lassen, könne aber keine Zettel finden“. Ist also bis jetzt „stecken und hängen geblieben und seithero in sieben Jahren keine Kirchenrechnung mehr gehalten worden“. Warum es aber die Herrin so aufschiebe, zur Rechnung nicht helfen will und immerdar so abhalte, das können die Kirchenpröpste nicht sagen. Will keiner mehr Kirchenpropst machen, es sei denn, zuvor wird alles richtiggestellt. Es beschwert sich die ganze Gemein, weil die Herrschaft den Gotteskasten [Bedürftigenkasse] zu sich nehmen will. „Soll aber nit der Herrschaft überantwort werden“, notiert der Visitator. Am Sonntag Exaudi [6. Sonntag nach Ostern] hat der Almosenpfleger, der Schmied Gabriel Müller, Rechnung gehalten. Von den rund 10 Gulden hat der vorige Pfarrer Georg Zizelmann 3 ½ Gulden geliehen, sie sind zurückzufordern. Censur wurde gehalten, dabei ist der Müller gestraft worden um 15 Pfennig, „darum, das er geflucht hat“. Es hat auch der Hofmarksherr „Censuram“ heuer selbst gehalten, „die Leutt für sich gefordert und gestraft“. Die Aufseher sind bisher unter der Frühpredigt umgegangen, Nachmittags aber nicht, sie sträuben sich umzugehen. Der Pfarrer klagt, die Hofmarksherrin „besuche unvleissig die Predigten und halte auch ihre Leute davon ab“. Sie sagt, sie müsse daheim bleiben, „wegen der bösen Brut, die unterdes möchte ins Schloß kommen und Schaden thun“. Dies sei ihr widerlegt worden, „aber wenig ausgericht“. Die Haselbacher gehen fleißig in die Kirche. Die Sitzenhofer und Erlebacher aber wollen weder zur Früh-, noch zur Mittagspredigt kommen. Der Pfarrer klagt, wenn er Catechismus halte, so dengeln die Bauern unterdessen ihre Sicheln und Sensen und machen ihn und die Kinder in der Kirche „mit ihrem großen Klöppern und Gedemper irr“. Die Bauern fahren auch unter der Predigt in die Mühl und halten unter dem Vespergottesdienst Kuglpletz [Kugelplatz, Kegelspiel]. Dies alles ist ihnen in der Visitation „ernstlich verheißen“ worden. Mit der Schlossherrin Catharina Schwartz gibt es ständig Streit um das Einkommen der Kirche: Sie entrichtet den Pachtzins nicht, bestellt aber die Äcker und Wiesen, die seit jeher „zum Heiligthum, zur Frühmeß und zum Gottshaus gehörig sind“. Sie gibt nichts davon, welches die Kirchpröpste auch gleichfalls gern hätten, „damit sie nit gar Knecht umsonst wären“. Die Leute klagen über die Herrin, „weil sie ihnen mit Getrayd nit helfen wolle, gebs nur andern und fremden Leuten, den Underthanen will sie nichts geben, nicht helfen“. Dem Pfarrer regnet es in die Stube und in die Kammer, „dass er nit truckhen sitzen kann“. Ist der Boden auch noch nicht gelegt, das Dach gar zerbrochen. Bittet der Pfarrer, man wolle doch das Pfarrhaus ein wenig bessern. Er bittet auch um ein Studorium [Studierzimmer], „er könne so nicht wohl auf die Predigt studiern, das Kind zerrütte ihn mit seinem Weinen und Schreien“. Georg Richter, ein Wucherer, gehe nicht in die Kirche, „soll in der Censur fürgenommen“ werden. Die Landsknechte streichen noch so sehr rum, haben in neulicher Zeit den Leuten die Fensterläden aufgestoßen. Auch haben sie dem Pfarrer, während er in der Kirche gelesen habe, die Suppe vom Herde herab gestohlen. Hans Richter, ein Knecht von sechzig Jahr, „kann schier nicht mehr beten, geht nicht zum Sakrament, kommt selten in die Kirche, ein armer Mensch, wolle der Pfarrer Geduld mit ihm haben“. Der Pfarrer hat dem Ulrich Windisch das Sakrament nicht reichen wollen, weil er beim Beten nicht erschienen ist und auch „ein Zeitlang mit seinem Weib eine böse Ehe gehabt, sie oft aus dem Haus zu ihrem Nachbarn hat müssen“. Ein anderer, ein Tagwerker, verachtet das Beten ganz und gar. Er sagt, er habe vom Fluchen ebenso viel als vom Beten. Ja, er isst ebenso viel wenn er fluche, als wenn er bete. Er habe lange gebetet und sei dennoch arm. Ist vom Pfarrer darauf angesprochen worden, hat aber alles wieder geleugnet. Des Tagwerkers Weib aber ist niedergekommen, als er nicht daheim war; sie hat das Kind in einen Topf getan und unter der Türschwellen begraben. Sie sagt, es sei nicht lebendig gewesen. Sie habe es nicht auf dem Kirchhof begraben, weil der Pfarrer „nicht hat leiden wollen, dass eine Missgeburt auf dem Kirchhof begraben werden sollt“. „Solls nit mehr thun“, notiert der Visitator. Gabriel Müllers Schmiedsknecht, genannt „Hensl aus dem Bairland“, ist in den zwei Jahren, da er hier ist, „nicht zum Sacrament gangen“. Vom Pfarrer darauf angesprochen hat er gesagt, „er stehe noch im Zweifel, ob er es empfangen soll“. „Soll der Pfarrer mit ihm noch länger Geduld haben.“

1581

Der Pfarrer Gabriel Hohenhauser hält am Samstag Vesper, nur während der Ernte nicht, weil dann niemand in die Kirche komme. Hält Kinderlehr in unterschiedlichen Klassen. In seine Katechismus-Predigten kommen wenig Leut vom Dorf, die Irlbacher und Sitzenhofer gar nicht. Hat sie der Visitator abermals vermahnt, den Catechismus fleißig zu besuchen oder die ihren dahin zu schicken. Ermahnt wurden auch „die Aufseher dessen Orten, darauf zu sehen, dass das jung Gesind unter dem Catechismo nicht daheim bleibt oder anderswohin lauft“. Im Sommer hat er die Predigten unterlassen, „wenn umbher Kirchweyhen gewesen“. Können den Catechismus mit der Auslegung 61 Personen. Hat der Pfarrer „lehr- amts- und lebenshalber in der Gemein kein Klag fürbracht“. Der Mesner Hans Ernst ist von der Herrschaft in den Stock gelegt worden [Holzgestell, in welches die Füße eingeschlossen wurden], „darum, dass er bei der Gemein nicht gewesen ist“. Will hinfüro [künftig] allezeit bei der Gemein sein. Kirchenpröpste sind nun Andreas Scherl und Gebhard Bader. Was bisher an „Vorrath“ [Vermögen] vorhanden gewesen sei, haben die Kirchpröpste „nit sagen können, wöllen oder dörffen“. Censura hat der Pfarrer keine halten wollen, „weil sich die Herrschaft anmaßt, die Leute selbst verhört und straft“. Die Inspektoren sind wieder mal „fleißig zum Umgang vermahnt worden“. Der Pfarrer klagt, die Herrin ist noch so, wie vorher, gehe selten in die Kirche, in drei Wochen kaum ein Mal. Sie halte auch ihr Gesinde von der Kinderlehr ab, so dass gar keins mehr komme. Ihr Eidam [Schwiegersohn] aber, gehe gern zur Predigt, singe und bete fleißig in der Kirche. „Lassen die Leute das Dengeln noch nicht, fahren auch noch an Feyertagen in die Mühl, unter der Predigt.“ Sind fleißig abgemahnt worden. Rockenstuben hat Petrus Kronwider den ganzen Winter durch gehalten. Er sagt, „es seien etwa vier Dienstmayde zu ihm kommen, die haben bei ihm gesponnen, sei nichts Unehrliches geschehen“. Der Friedhof ist zu klein, deshalb „sind die Todtenbein noch nicht vergraben, liegen im Beinhaus“. Dem Pfarrer ist noch nichts gebaut worden, nur der Schweinestall ist gemacht, welches der Pfarrer mit großer Mühe und Arbeit zuwegen gebracht hat. Hat sein eigen Geld dargeliehen, damit es nur fortgangen ist. Es bitt auch der Pfarrer, dass man das Dach am Pfarrhaus richten möge. Er sagt, wenn er im Bette liege, sähe er den Himmel durch den Kammerboden und durchs Dach, „wie der Visitator selbst gesehen“. Weiter sehe auch der Pfarrer gern, dass der Stadl gedeckt werden möchte, damit „er das Getrayd drinnen erhalten könde“. Und endlich bitt er auch um ein Keller. Am Turm ist auch noch nichts gebaut worden, er wird einmal gar einfallen. Laufen noch viel Landsknecht und Bettler umher, sie drohen sehr, wenn man ihnen nichts geben will. Der schon im Vorjahr gerügte Ulrich Windisch hat sich gebessert und ist in den Osterfeiertagen zum Abendmahl gegangen. Gabriel Müllers bisheriger Schmiedsknecht „ist wegk“; der jetzige aber, Wölffel mit Namen, „noch ärger, ein bößer, mutwilliger Mensch“. Hat in der Kirche unter der Predigt auf der Borkirche [Empore] die Maultrummel geschlagen. Danach mit einer Hacken in die Bilder geschlagen und einen Götzen unter der Predigt umhergetragen, haben die Leute „wegen seinem Fantasirn“ nichts anderes hören können. Ist in der Visitation vorgeladen worden, aber nicht erschienen. Auch andere „böse Buben werffen allerley Kot, Unflat und Spaychl von der Empore auf die Weiber herab“. Wenn ein Mann als Herrschaft da wäre, geschähe dies nicht, meint der Visitator. Anna Carl, die Hüterin, so vorher von einem Scheffer [Schäfer] ein Kind getragen, hat sich jetzt zu einem andern Schäfer gelegt. Soll von ihm auch schwanger worden sein. Ist in der Visitation vorgestanden, sagt, sie wisse noch nicht, ob sie schwanger sei oder nicht, er hab ihr bei Gott und allen Heiligen geschworen, sie zu ehelichen und zu behalten. Weil er aber nun davon gelaufen, wolle sie ihm nicht nachziehen. Sie ist nun bei Hans Kurtz tagwerken und zur Herberge. Ihr Bruder, der Hüter Lienhard Carl, hat des Wolf Mayers Tochter geschwängert, „danach sie aber geehelicht“. Bei der Hochzeit hat er „vier Tisch gehabt“, weswegen er in der Visitation vorsprechen musste. Er verteidigt sich, denn „er hab so bößlich nit gehandelt, indem er auf seiner Hochzeit vier Tisch gehabt; er hab nit gewusst, dass es verboten gewest.“ [Damals waren große Hochzeiten und Kindstaufen durch fürstlichen Befehl verboten worden, um das übermäßige Feiern und die damit verbundenen Kosten bis hin zur Verschuldung einzuschränken. Nicht mehr als „zwei Tisch“, was zwei Tafeln mit je 10 Gästen entsprach, durften deshalb zur Feier geladen werden.] Georg Richter wurde wegen seiner Wucherns gefragt, warum er doch so großen Wucher treibe. Er sagt, „er nehme auch nicht mehr, als was ander Leut nehmen, er gehet aber jetzt fleißig zur Kirchen“.

1582

Visitiert wurde am Tag Philippi Jacobi, den 3. Mai. Die Collatur haben inne Hofmarksfrau Catharina Schwartz und ihr Schwiegersohn Christoph Frankenreuter. Der Gemeindeausschuss gibt dem Pfarrer Gabriel Hohenhauser durchaus ein gutes Zeugnis, denn er ist ein Pfarrer, wie er sein soll. Er unterlässt nichts, keine Kinderlehr, keine Predigt. Er predigt ihnen gut genug, ist willig und fleißig in seinem Amte. Zwar sei er wohl „bisweilen zum Bier gangen“ und wenn er getrunken, „habe er sich unnütz gemacht, weil ihm der Trunk leicht schade“. Er tut aber solches nicht mehr. Die Gemeinde weiß nichts über ihn zu klagen und was der Frankenreuter geschrieben habe, sei nur aus Hass geschehen, denn der wolle den Pfarrer „hinweg haben“. Gebeichtet haben 178 Leute. Mesner ist Hans Ernst, der Pfarrer klagt nicht über ihn. Die Gemeinde aber klagt, er sei lügenhaft und hetze die Leute auf. Als es ihm vorgehalten wird, sagt er, er hab das sein Lebtag nie getan. Dem Mesner ist zu geben: • wenn ein Mann oder eine Frau stirbt, einen Laib Brot und einen „Keß“ [Käse] oder vier Pfennig Geld, • stirbt ein Knecht oder eine Magd, die kommuniziert haben, vier Pfennig, • von einem Kind über zwei Jahren zwei Pfennig, von einem Kind unter einem Jahr zwei Regensburger Pfennig, • wenn er mit dem Pfarrer einen Kranken besucht, einen Regensbg. Pfennig, • bei einer Hochzeit Suppen und Fleisch, sowie Kraut und Fleisch, zwei Roggenbrote und eine Kandel Bier. Die Leute wollen dem Mesner bei der Hochzeit das Essen nimmer geben, sie geben ihm dafür das Geld.

1584

„Haselbach, Patronus Ecclesiae St. Michael, allda visitiert den 20. May“, steht darin geschrieben. Noch trägt die Kirche das Patrozinium St. Michael. Als Patronatsherr erscheint erstmals Anton Rußwurm, der Schwiegersohn der Katharina Schwarz. Er hat der Visitation beigewohnt, ein Novum in der Pfarrei. Zur Pfarrei gehören: • Haselbach, 28 Herdtstedt [Herdstätten, Haushaltungen] • Erlebach, 8 Herdtstett, lengfeldisch [gerichtlich zu Burglengefeld gehörig] • Sitzenhof, 3 Herdtstett, neumayerisch [niedergerichtlich zu Hans Neumayer, Hofmark Ettmannsdorf gehörig]

Weil Dauching noch immer kirchlich zur Pfarrei Vilshofen gehört, gerichtlich aber zum „Ampt Burglengenfeld“, bitten – wie schon im Jahr 1575 – die Dauchinger, „endlich ins Ampt Junker Rußwurm“, also nach Haselbach geschlagen zu werden, weil sie dorthin ohnehin zur Kirch gehen. Und was die Dauchinger „gen Vilshofen von alters her zu reichen schuldig seien, wollen sie weiterhin dorthin geben, so dass also der Kirch und dem Pfarrer nichts entzogen würde“. Der neue Pfarrer Michel Neustetter hält alle Samstag Vespergottesdienst, es kommt aber niemand hinein. Für den Katechismusunterricht soll der Pfarrer ein Register machen und „alle Kinder, Knecht und Megdt darin verzeichnen, was sie können und lernen sollen, auch ordentliche Klassen einrichten und so der fürstlichen Ordnung folgen“. Mesner ist Hans Ernst. „Hat der Pfarrer über ihn kein Klag, außer, dass er nicht singen kann und faul ist.“ Er hat „ein fein Gut“, darauf er sitzt. Er hat auch die Mesnerwiese, welche 100 Gulden wert ist, aber er bauet das Feld nicht an, lässt’s also liegen, „ein liederlicher Haußvatter“, welches ihm in der Visitation ernstlich verheißen worden ist. Almosenpfleger sind noch die alten. Die Leute klagen, sie haben schon genug den fremden Bettlern zu geben, auch ist das fürstliche Mandat [Erlass mit Gesetzeswirkung] wegen der Bettler und Landstreicher von der Kirchen gerissen worden. Tänze sind zwischen Lichtmeß und Fastnacht gehalten worden, Rockenstuben keine mehr. Die „Todtenbein“ sind noch immer nicht begraben, „da der Kirchhof gar klein und enge ist“. Will der Hofmarksherr dafür eine Wiese verschlagen oder ummauern lassen. Des Pfarrers Brunnen ist gemacht, sein Backofen aber ist gar schlecht, es wäre ein neuer Herd darein zu legen. Hebamme ist die Schmidtin, „sie ist aber keine Geschworene“ [vereidigte Hebammenhelferin]. In der Visitation wurden Georg Richter mit seiner Tochter Barbara und Andreas Scherl mit seinem Sohn Hans vernommen. Die Jungen sind zur Ehe versprochen, doch der Hans Scherl will sie nicht mehr haben, „weil ein Reiter bei ihr war“. Sie aber bringt vor, Hans Scherl sei zu Mitternacht hingangen zu einem Eheweib, sie aufgeweckt, was er ihr gewollt, wüsste sie aber nicht. Auch habe er eine Köchin gehabt, ihr Bier hinaus auf das Feld getragen, mit ihr getrunken. Darum wolle sie ihn nicht zur Ehe haben, sie wolle eher Leib und Leben darüber verliern. Darauf hat der Hans Scherl geantwortet, es sei ein Reiter bei ihr gewest, da haben sie miteinander die ganze Nacht getrunken und getanzt; was sie mehr mit ihm getrieben, wisse er nicht, er hab sie nur von fern gesehen. Deshalb ist den 20. Mai 1584 von dem edlen und ehrenwerten Anthonio Rußwurm zu Haselbach und dem ehrwürdig wohlgelehrten Magistro Johann Tettelbach, Superintendenten zu Burglengenfeld nach genugsamen Verhör, Frag und Antwort dieser Abschied [Bescheid] gegeben worden: „Weil die jungen Leut einnander die Ehe versprochen und danach allerley Schmähwort und Widerwillen zwischen ihnen gewesen, so dass sie nicht mehr einander haben wollen, und obwohl viel Handlung zwischen ihnen gepflogen, die zugesagte Ehe nicht einander vollziehn wollen, und alles vergeblich war, sonderlich bei ihr, so sind sie an das Fürstliche Ehegericht Neuburg gewiesen worden. Weil die beiden jungen Leut ohne Wissen und Willen der Eltern einander die Ehe versprochen, die Eltern auf beiden Seiten erst mit guten Worten dahin beredt worden sind, dass sie dareinwilligen, doch vergeblich, und nachdem eine solche Verbitterung zwischen beiden, den Jungen wie den Alten sei, ist nicht zu erwarten, dass es eine gute Ehe werde, wenn man sie zusammennötigt, da die Ehe nicht mit Gott angefangen hat, ordentlicherweis.“

1585

„Pfarrer Michel Neustetter von Kaltenbrunn bei Breßat gelegen, hat von Jugend auf zu Breßat studiert, danach zu Weyda 4 Jahr, zu Amberg 2 Jahr, zu Burglengenfeld 2 Jahr, zu Breßat 5 Jahr Cantor gewest, zu Rieden Schulmeister und Mesner 1 ½ Jahr, ist von dannen hierher kommen.“ Predigt alle Freitag, außer in der Ernte. Kommen die Leut ziemlich fleißig in die Kirche, fleißiger als beim vorigen Pfarrer. Die „Erlabacher“ schicken ihre Kinder nicht in die Kinderlehr, und wenn der Pfarrer nach ihnen schickt, rufen sie ihm trutzige Wort zu. Der Pfarrer soll diejenigen aufzeichnen und in Burglengenfeld melden, dass man sie vor den Richter stelle; sie sind in der Visitation vermahnt und gewarnt worden. Herrschaft und Gemein haben am Pfarrer keine Klage, denn er ist fleißig, hält alle Tag um Mittag, wenn das Vieh von der Weide geholt ist, Kinderlehr. Betet und singt mit den Kindern, „laufen die Kinder mit Freuden dazu, wenn man leutth“ [läutet]. An Einkommen hat die Pfarrei an Geld 8 Gulden, an „Getreydt“ 18 Viertl [4 ½ Zentner], halb Korn, halb Habern. Den ganzen Zehent von dem Bauern Erhardt Leidemann: Weitz 2 Viertl, Korn 10 Viertl, Gersten 2 Viertl, Habern 20 Viertl. An Kleinzehent: 5 Fuder Kraut und 3 Fuder Ruben. Über den Mesner Hans Ernst ist noch die „verndige [vorjährige] Clag, er hat das Feld abermals nit gebaut, sunst ist er wohl willig und fleißig, allein die Uhr stellet er nicht recht, ist ihm das fürgelesen und er zur Besserung vermahnt worden, wollens noch ein Jahr mit ihm versuchen“. Aus der Almosenstiftung sind dem Pfarrer „zu seiner Notturft [zum Lebensunterhalt] drei Gulden fürgestreckt worden“. Die Aufseher „sein weder vor noch unter der Kinderlehr umgangen, ist wieder bei ihnen angemahnt worden, umzugehen“. 70 Gläubige können den Katechismus auslegen, davon werden besonders einige Mädchen gelobt, denn es „sein darunter auch etlich Dirn, die die Evangelien vom Advent bis zur Visitation Oculi [am 4. Sonntag vor Ostern] haben dem Visitori auswendig recitirn [vortragen] können, mit Bewunderung des Visitators, des Edelmanns v. Rußwurm und der Leut – macht des Pfarrers Fleiß aus.“ Tänze werden zu Lichtmeß und Fasenacht gehalten, wie überall gebräuchlich. Die Rockenstuben sind von Junker Rußwurm abgeschafft worden. „Die Todthenbein sind noch weder begraben noch verschlagen [eingefriedet], und weil kein bequemer [geeigneter] Ort da ist, soll man sie verscharren.“ Der Aberglaube ist wie überall auch im Dorf verbreitet, denn Junker Rußwurm zeigt an, dass „das Viech bezaubern hier vorkomme“, welches ihnen „hardt verwießen und mit Ertroung des Viechs Verlierung“ [Androhung der Requirierung] verboten worden ist. War vor ein Jahr „ein Kommen“ wegen Hans Scherls Sohn und Georg Richters Tochter, ist ihrethalben vom Landrichter Junker Rußwurm und dem Superintendenten „die Commission ins Werck gesetzt worden“. Nachdem aber durch die „Commissarii“ die Jungen mit keinen guten Worten haben können beredt werden, sich miteinander zu verehelichen, sind sie laut der Commission voneinander gesprochen, „doch ist dem Hofmarksherrn die Straf vorbehalten worden“.

1588

„Allda visitiert den Samstag nach Quasimodogeniti [1. Sonntag nach Ostern, Weißer Sonntag], war der 20. Aprilis.“ Pfarrer Michael Neustetter ist alt 33 Jahr, hat den Catechismus alle Sonntag fleißig gehalten, auch in der Sommerzeit. Alle Tage singt er mit den kleinen Kindern einen geistlichen Gesang, sie können beten und singen. An den Freitagen hat er die Epistel gelesen, hat sechs, acht, auch zehn Zuhörer, nach Zeit und Gelegenheit. Der Hofmarksherr und seine Frau gehen allzeit darein. Ist eine Vermahnung an die Gemeinde geschehen, auch die „Freytagspredigten vleissig anzuhören“. Mesner ist Jacob Kufner, ein Schneider, „er verricht zugleich das Todtengraben“. Sind Pfarrer, Hofmarksherr und Gemein mit ihm wohlzufrieden. Ist auch sein Vater allhier Mesner gewesen. Kirchenpröpste sind Hans Göberl und Andreas Scherl. „Thun dem Hoffmarksherren in Pfarrers Beysein Rechnung, ist das Kircheneinkommen geringe“. Die Bücher sind alle vorhanden, ausgenommen das Concordienbuch. Der Hofmarksherr sagt, er wolle es gern kaufen, „wenn nur wieder Gelt in Vorrath kombt“. Der Pfarrer hat – Gott lob – keine Klage, weil die Kinder fleißig zum Catechismo und die Alten fleißig zur Predigt kommen. Die Almosenpfleger Hans Irnkauff und Paulus Scherl haben in der Visitation Rechnung gehalten. Sie haben heuer 2 Gulden, 24 Schilling und 24 Pfennig eingesammelt, so dass nun über 18 Gulden in der Almosenkasse sind. Zum Begräbniswesen schreibt der Visitator: „die Todtenbein sind mit Brettern verschlagen und die Tür versperret“. Verhör hat keines stattgefunden, weil „heuer gottlob nichts fürbracht worden ist, denn der Hoffmarksherr hat gute Policey gehalten“. Beanstandet werden jedoch die aufwendigen Feiern bei Kindstaufen, Kindelmahl genannt. Noch werden sie „mit großer Kost“ gehalten, ein Bauer hat dabei mehr als 20 Eimer Bier ausgeschenkt [1 Eimer = je nach Gegend 40 – 60 Maß]. Tänze und Rockenstuben sind abgeschafft. „Gehen aber noch etliche Mägdelein zusammen, die miteinand singen“, heißt es. Am Pfarrhaus wäre noch ein Studorium zu bauen und der Kuhstall zu decken. Der Hofmarksherr sagt, er wolle von Herzen gerne bauen, der Pfarrer soll nur Geduld haben, bis vom Kirchenzins wieder Geld hereinkomme.

1591

Pastor Michel Neustetter hält alle Tag in der Woche um 12 Uhr Catechismum mit den kleinen Kindern, „die bishero sehr unvleissig dazu kamen“. Deshalben hat der Visitator die Eltern ermahnet, die ihrigen zu schicken. Die Kinder sollen auch folgen und den Fleiß des Pfarrers mit Dank annehmen, weil solches von anderen Pfarrern nicht geschieht. Die Mittwochspredigt wird „unvleissig besucht, sonderlich von den Männern“. „Sind auch dißwegen treulich vermahnet.“ Der Pastor „wirke mit allem Vleiß“, habe aber ein „schwer Hauskreuz“ – was nicht näher erläutert wird. Vom großen Zehent geben die Bauern ihm „gar untreulich“, heuer nur 5 Metzen Korn und 9 Metzen Habern, von Gersten und Weizen gar nichts. Sie sind deswegen gestraft und ermahnet worden. Bei Kraut und Rüben war heuer so wenig Ertrag, dass der Pfarrer nicht ein Fuder bekam. Custos [Küster, Mesner] ist Jacob Kufner an dem kein Mangel ist, er verricht sein Amt ohne Klage. An Einkommen erhält er fürs Läuten der Glocken 30 Garben Korn [von jedem Haus eine] und 3 Viertel Korn von der Kirche „wegen der Uhr zu stellen“, außerdem „zwey Wiesenflecklein und sechs Eckerlein klein und groß“. Als Hebammen sind „zwey Weiber allhier, die sich dazu gebrauchen lassen“. Taufmähler wurden etliche gehalten, „doch ohne Überfluß“. Für den größeren Friedhof wurde noch nicht zu bauen angefangen, weil der Hofmarksherr die Untertanen in dieser arbeitsreichen Zeit nicht mit Scharwerksdiensten belegen wollte. Der Pfarrer bittet wiederum, dass ihm ein Studorium und eine Rubengrube gemacht werde. Sein Nachbar, der Brunner, wolle mithelfen. Hofmarksherr Rußwurm wolle auch das seine dabei tun. Hat aber Sorge, es könne heuer schwerlich vollbracht werden. Sollen die Sitzenhofer und Erlebacher auch dazu helfen.

1592 Pastor Michael Neustetter von Pressath hält zu Mittag den Catechismus, dazu die Haselbacher nun die ihrigen fleißig schicken, die auch wohl beten lernen. Aber die Irlbacher und Sitzenhofer sind in diesem gar nachlässig, sie kommen selbst nicht und schicken die ihrigen auch nicht. Deswegen hat der Visitator eine Strafpredigt gehalten und zu fleißiger Besuchung vermahnt. Der Pfarrer singt hierbei einen Psalm, betet den Kindern vor, lässt sie nachbeten und beschließt hernach mit einem Gesange. Der Pfarrer tuts willig, sie sollens zum Dank annehmen und sich dieser Gelegenheit erbrauchen. In der Mittwochspredigt hat er 10 oder 15 Zuhörer, auch der Hofmarksherr kommt mit den seinigen, wenn er „anhauß“ ist. Der Hofmarksherr und der Ausschuss der Gemeinde bezeugen, dass der Pfarrer seines Amtes mit treuem Fleiß walte, ihnen auch Gottes Wort vortrage. Verhalte sich im Leben unsträflich. Der Pfarrer ist fleißig, so tut der Hofmarksherr auch das seine. An kleinem Zehent hat er heuer bekommen: an Kraut vier Fuder und an Ruben fünf Fuder, an Flachs etliche Bündel und ein Fuder Heu. Auch zwei Äcker, die er mit 80 Pfennig ans Kloster Ensdorf zinst. Das jährliche Kircheneinkommen sind 6 Gulden, welche die Kirchenpröpste Hans Gebhart und Andreas Scherl verwalten und in des Hofmarksherrn und Pfarrers Beisein abrechnen. Die Aufseher sind ihres Amtes erinnert und gebeten worden, darin fleißig zu sein und „den anderen mit gottseligem Leben ein gutes Exempel [Beispiel] zu geben“. Die bisherige Hebamme, die Schmiedin allhier, ist hinweg gen Amberg gezogen, ein geschicktes Weib. Lasset sich die Bacherin jetzt dazu gebrauchen. Ist aber mit der Schusterin allhier misslungen, wurde deswegen in der Visitation vorgeladen, sie will es „hinfüro wohl unterlassen“. Ist sonst eine andere hier, die der Sache besser erfahren ist. Der Hofmarksherr hat dem Pfarrer endlich das erbetene Studorium bauen lassen, mangelts noch am Dach auf dem Pfarrhause und an der Rubengrube. Almospfleger sind Leonhard Rößler und Hans Scherl.

1593

„Allda visitiert am Pfinstag [Dienstag] nach Reminiscere [fünfter Sonntag vor Ostern], den 15 Marty.“ Haselbach hat 30 Feuerstätten und einen Edelmannssitz. Anthonius Rußwurm, Hoffmarksherr allhier, hat der Visitation persönlich „bejgewont“. Pastor Neustetter soll die Streitschriften Luthers und das Mandat wider das unchristliche Gotteslästern verlesen. Die Irlbacher Jugend hat sich im Besuch der Kinderlehr nicht gebessert. Censur wurde nicht gehalten, weil der Hofmarksherr „selbsten gute Disciplin helt“. Die Inspektores sind noch die bisherigen und „in ihrem Ampt fleißig geweset“, so dass der Pfarrer nicht zu klagen hat; sollen so fortfahren. Die Gemein geht am Sonntag fleißig zur Kirchen, wird deswegen gelobt. Die Hebamme Regina Bachmann, „ein gottesfürchtig Weib, kann mit den Weibern wohl umgehen“.

1595

Pastor Michael Neustetter hat die „Ordnung und das Mandat contra Blasphemie“ [Gotteslästerung] zur rechter Zeit verlesen und zu Buße und Gebet aufgerufen. An seinem „Ambtsvleiß“ ist kein Mangel. Er sitzt Beicht und „verhört einige dabey in Sonderheit“. Die Kirchenverwalter Hans Gebhard und Hans Götz sind vom Hofmarksherrn zur gebührlichen Rechnung angehalten worden. Die Kirchenregister weisen „vil Schulden auß“, weswegen die Schuldner vom Richter zu Burglengenfeld, vom Kirchenpropst und vom Hofmarksherrn verklagt wurden und „bey Straf zu bezahlen ihnen auferlegt worden ist“. Die Inspektores haben gute Aufsicht gehalten, dass unter den Predigtzeiten niemand müßig gehe oder „mit leichtfertiger Absonderung Ergerniß gebe“. Der Gemeindeausschuss, sowie der Hofmarksherr, der „den Actus Visitationis fleißig bis zu Ende abgewartet“, gibt dem Pfarrer das Zeugnis, dass er „willig, fleißig und getreu in Leben und Lehre sei“ und sich auch in seinem Haus – „bei dieser, einer anderen Hausfrau“ – wohl gebessert habe. In Würdigung seines Fleißes soll man ihn „mit einer Promotion bedenken“. Die Hebamme hier, Bachmeierin genannt, „ist ein fein, alt, christlich, gottesfürchtig Weib, die mit den Weibern umgehen kann“. Dem Pfarrer ist endlich die erbetene Rubengrube gemacht worden, „hat der Hoffmarksherr dazu aus seinem Forst gutwillig Holz hergeben“. Noch nicht gemacht ist jedoch die Pfarrhofdachung, „dadurch es in die Gemächer regnet“, auch das Mesnerhaus ist baufällig. Der Hofmarksherr und der Kirchenpropst sagen aber, dass „khein Vorrath an Gelt da were“.

1599

Haselbach hat jetzt 34 Herdstätten, Irlbach 6, Sitzenhof zwei Höfe und ein Hirtenhaus. Es hat eine unerwartete Veränderung in der Pfarrei gegeben, denn der allseits geschätzte Pfarrer Michael Neustetter wurde am 12. Juni 1599, nach 15-jährigem Wirken in Haselbach, „von seinem Dienst abgeschafft“ – wegen seiner „Leichtfertigkeit gegen fremde Weiber und ärgerlicher Völlerei“. Er ging als Schulmeister nach Wiefelsdorf. Trotz des vielen Lobes der Vorjahre wollte der Hofmarksherr Rußwurm „den alten Pfarrer seiner Ungeschicklichkeit halber nicht mehr in Ministerio“ lassen. Er wollte ihn vor Grimm weder sehen noch hören, heißt es an anderer Stelle. Auch wird plötzlich mangelndes kirchliches Wissen mit als Entlassungsgrund herangezogen, weil er nämlich „in Visitatione nicht gewißt, welcher primus articulus sey in Confessione Augustana“. Zum Schluss vermerkt der Superintendent, dass der Pfarrer „seiner Trunckenhait und Leichtfertigkait halber billig [zurecht] abgeschafft wurde, aber der Hofmarksherr als Patronatsherr der Kirche sein Urteil noch zu erwarten habe.“ An seiner Statt ist Laurentius Weißmaier, bisher Pfarrer zu Eismannsberg, am 31. August als Pfarrer präsentiert worden, „welcher aus dem ersten Teil des Lukas-Evangeliums, von den Aposteln und von unserer Glückseligkeit eine wohlgesetzte Predigt gehalten hat“. Danach im Wirtshaus, vor dem Essen, sind Patronatsherr und Pfarrer der Pfarrnutzung halber in Gegenwart der Kirchpröpste und des Mesners „gar wohl miteinander verglichen worden“. Der neue Pfarrer ist „vermög fürstlichen Befehls zur fleißigen Lesung der Bibel und Concipierung aller Predigten ernstlich vermahnt worden“. Besonders aber ist er ermahnt worden, dass „er sich nicht in die Händel einmenge, die voriger Pfarrer mit dem Patronatsherren hatte und die den Commissarys zu expedieren oblige“. Er soll seines Amts und seiner Studien fleißig walten und in seinem Lebenswandel sich gegen jedermann „demietig und friedlich erzaigen“. Das „Mandat wider das Fluchen“ soll er zur gewöhnlichen Zeit verlesen. Das Kircheneinkommen ist in den letzten Jahren immer weniger geworden. Um die Ursachen festzustellen, ist eigens eine fürstliche Kommission eingesetzt worden: „Was ein Pfarrer alda für Einkommen und Nutzungen habe, das ist vor einem Jahr in Consistorio übergeben worden“, heißt es. Weil nämlich vor Jahren ein Dechant samt einem Frühmesser „sich alda wohl behelfen mögen“ [davon leben konnten], wird die Commission feststellen, wann, wie und durch wen die „gaistlichen Gütter zu Haselbach seien geschmälert worden“. Die Kommission soll klären, ob der Pfarrer die Rechnung unbillig [falsch] gelegt habe, oder ob der Hofmarksherr unrecht mit dem geistlichen Einkommen umgehe. Die „Commisions-Acta“ lautet demzufolge: „Wegen allerlay Entwandt“ [i.S.v. was der Kirche an Einkommen und Nutzen vorenthalten wurde], nämlich „alles, was von der Widmung, von den Frühmessäckern, vom Kircheneinkommen, von großen Zehenten, von kleinen Zehenten, vom heiligen Almosen und von Alimentationen zu fordern waren“. Ziel der Untersuchung ist, „dass ein Pfarrer alda eine bessere Behausung und Unterhaltung bekommen möge“. Junker Johann Schwarz hat vor 50 Jahren den Widum [ein zum Unterhalt des Pfarrers dienender Hof] verkauft, „darauf ein Dechant gesessen“. Dazu gehörte auch das hiesige Frühmesserhaus, das jetzt Johann Götz besitzt. Das jetzige, „elende, enge, zerrissene Pfarrhäuslein“ hat früher dem Wirt Johann Stachl gehört. In der ganzen Inspektion [30 Pfarreien] sei keine elendere Pfarrwohnung vorhanden, auch sind die vor einem Jahr „verzaichneten Baumengl alle ungewendt, weil kein Gelt vorhanden sey“. Der Visitator will dem neuen Pfarrer zureden, dass er den Winter über Schul hielte, „wiewohl das Pfarrhaus gar zu eng“. Zum Inventar der Kirche wird angemerkt, dass Messgewänder vorhanden sind, die im Schloss alle verderben und verfaulen. Der Pfarrer erhält für eine Taufe 18 Pfennig, für eine Ewigpredigt [Beerdigung] 3 Schilling und für eine Copulation [Trauung] 2 Schilling. Almosenpfleger ist Michael Bucher, der Bader im Dorf. In der Almosenkasse sind 49 Gulden. Es wäre viel mehr da, wenn Junker Rußwurm „nit Thurm und Kirche davon gebauet hätte“.

1602

„Visitiert den 27. Aprilis, am Montag nach Jubilate“ [3. Sonntag nach Ostern]. Der bisherige Hofmarks- und Patronatsherr Anton Rußwurm ist im vorigen Jahr verstorben – anderen Quellen nach an der Pest, ebenso seine Frau und ein Kind. Das Visitationsprotokoll geht aber nicht näher darauf ein und im Vorjahr hat keine Visitation stattgefunden. Durch die Nachforschungen der Kommision hat sich das Klima zwischen Herrschaft und Visitator verschlechtert. Dieser beklagt, dass keiner der Vormünder der Nachkommen des Anton Rußwurm der Visitation beigewohnt habe und dass ihm im Schloss zu wohnen nicht gestatten wurde, sondern er in einem elenden, baufälligen Wirtshaus einziehen musste. Dem verstorbenen Hofmarksherrn wird angelastet, dass er der Pfarrei Schaden zugefügt habe, weil er verschiedene Höfe an sich gebracht, den Zehent einbehalten und dann die Höfe wieder verkauft habe. „Sein die Unterthanen mit diesen Clagen an die Vormünder und an den Landrichter gewiesen worden.“ Pfarrer Laurentius Weißmaier hat wenig Bücher, ist fleißig examiniert [geprüft] worden und hat ziemlich respondiert [gut geantwortet]. Der Pfarrer ist zufrieden, dass die Dauchinger, die bisher zu Vilshofen gehört haben, nun eingepfarrt werden. So ist auch der Pfarrer zu Vilshofen zufrieden, dass „sy gen Haselbach kommen, wenn sy weiter zum Closter Ensdorf und zur Pfarrei und Mesnerei Vilshofen reichen, was sie von alters her zu reichen schuldig seien“. Der Mesner Georg Zwick von Dürnsricht, ein Schuster und Spielmann, ist „vermög fürstlichen Decrets vom Dienst abgeschafft worden“. Der Grund wird nicht genannt, doch scheint es mit dem „Behültzen“ zusammenzuhängen. Darunter verstand man die Naturalbesoldung der Kirchendiener durch Versorgung mit Brennholz. Denn, „dass der Mesner nit befugt sey, sich aus dem Pfarrholz zu behültzen, hat die Gemein abermals ausgesagt“. Trotzdem haben die Mesner auf Junker Anton Rußwurms Geheiß hin unbefugterweise 16 Jahre lang Holz geschlagen. Der Mesner wurde angewiesen, sein Brennholz anderswo zu suchen. Sein Nachfolger Georg Freundt konnte weder lesen noch schreiben, „war wegen der Uhr fahrlässig“ und fand auch „bei der Herrschaft kein Gefallen“. Da die Vormünder nicht zur Visitation erschienen waren, soll „vil mit inen geredt werden, wann sy künftig zugegen weren“. Die Beschwerde, dass die Untertanen mit der Schararbeit übermäßig belastet werden – manchmal vier- bis fünfmal in der Woche – ist „durch den Todtfall des Hofmarksherrn hoffentlich abkommen“. Der Pfarrer hat in seinem „engen elenden Pfarrhöflein“ keinen Platz, die Jugend zu unterrichten. Deswegen „kendt man iber dem Rubenkeller für die Schulkinder ain Stuben zurichten, weil man ohnedies den Keller decken muss“. Es wäre den Vormündern deswegen zu schreiben, dass „sy aintweder nach einem dichtigen Mesner trachten sollten, der Schulhalten kann oder das sy ain Schulstuben, wo es am glicklisten sein kann, zurichten lassen“.

1606

Der Visitation haben beide Gebrüder Rußwurm, Johann Wilhelm und Nicolaus, wie auch der Beiständer des Gutes, Johann Phillip von Kemnath beigewohnt, „bey denen ich auch im Schloss die Mahlzeit eingenommen“. Eingepfarrt sind Irlbach mit 9, Dauching mit 5, Sitzenhof mit 3 Herdstätten. Pfarrer Laurentius Weißmaier „von der Weiden“, 44 Jahr alt, hat von allen „dreyen Junckern, den beiden jungen Rußwurms und vom Kemnather lehr- und lebenshalber ein sehr gut Zeugnis, kann armutshalber bisher wenig kaufen, hat ein gering Einkommen, ist eines besseren Diensts [anderswo] wohl wert“. Er muss sich mit den geringen Pfarrgründen, zwei Kühen, zwei Schweinen und zehn Schafen durchbringen. Junker Johann Philipp von Kemnath hat „Gottseligkeit halber ein sehr gut Lob, ist mit Pfarrer und Gemein wohl zufrieden“. Die Gemein „ist eifrig in Anhörung göttlichen Worts, weil sy so einen fleißigen guten Prediger haben, den sy lieben und ehren“.

1616

Pastor Laurentius Weißmaier aus Weiden hat „kurtz und gut“ gepredigt. Er hat das Lob vom Hofmarksherrn und seiner Hausfrau, wie auch von der ganzen Gemein. Auch sei er „in officio et studys“ [in Dienst und Studien] fleißig. Das Dorf hat 36 „Gewohnstätt“. Mesner ist Johann Leisel, „ein frommer Mann, der auch Schul hält, mit dem jedermann wohl zufrieden ist“. Der Hofmarksherr und seine Hausfrau haben vom Pfarrer das Zeugnis, dass beide gottesfürchtig, eifrig und friedlich seien, in die Kirchen gar fleißig gehen, auch gegen den Pfarrer und die seinigen guttätig seien. An Hans Claus Rußwurm wird moniert, dass er „nicht stets bey dieser Pfarrei bleibt, darumb er alhir nicht communicirt“. Die Gemein kommt fleißig zur Kirchen. Stellen sich auch „alda vil Churpfälzische ein“ [u.a. aus dem benachbarten, aber „ausländischen“ Pittersberg]. Die Jugend ist fleißig „und ganz in gehaltenem Examine wohl bestanden“. Censur ist dieses Jahr nur einmal gehalten worden, weil der Hofmarksherr, „so baldt etwas vorkommt, die Censur nicht abwartet, sondern für sich selbsten abstrafe“. Das Einkommen des Pfarrers ist so gering, „dass er sich von dem selbers kaum erhalten, geschweig denn etwas vorbauen köndte“. Unter „Sekten“ wird angeführt, dass die Schweinehüterin päpstlich, also katholisch sei.

1617 – Beginn der Gegenreformation

Zwar gibt es für dieses Jahr noch eine Visitation und darüber auch ein Protokoll, doch bald danach werden im ganzen Fürstentum die evangelischen Pfarrer offiziell entlassen. Doch im Gegensatz zur Einführung des lutherischen Glaubens vor 75 Jahren ging der nochmalige Glaubenswechsel nicht ohne Widerstand vonstatten. Auch der Haselbacher Pfarrer hielt sich nicht an die Weisung, entweder zu konvertieren oder „alspalt“ das Land zu verlassen. Nachdem auch „vielfeltig wiederholte Befehle“ keine Wirkung zeigen, schickt Wolfgang Wilhelm, „Pfalzgraf und Herzog von Gottes Gnaden“, am 31. März 1620 ein geharnischtes Schreiben. Darin fordert er den Haselbacher Patronatsherrn Hans Christoph Rußwurm ultimativ auf, „bey Straff eintausend Thaler den lutherischen Prädicanten [Prediger] selbst fortzuschaffen“. – Es sollen fast 300 (!) Jahre ins Land ziehen, bis Haselbach wieder einen eigenen Geistlichen erhält.

Auszüge aus den Pfarrmatrikeln

Jahr Trauungen Taufen Beerdigungen Kirchenbesucher Kommunikanten konnten den Katechismus auslegen
1580 3 14 12 229 195 57
1582 2 16 17 249 178 72
1584 4 5 5 225 170 56
1585 1 12 5 215 166 70
1588 8 18 13 209 170 65
1591 8 16 11 200 158 63
1592 4 22 14 209 200 53

Quellenangaben

Staatsarchiv Amberg, Sulzbacher Religionsakten 334 ff

Alfred Merl, Haselbach gestern und heute, 2005, Band 2, Seiten 53-72